Hintergrundinformationen zu Lärmpausen
Über die aufgelisteten Gründe hinaus kann die Durchführung einer Lärmpause ausgesetzt werden, wenn eine Störung des Betriebsablaufes wahrscheinlich wird, dies gilt z.B. dann, wenn einzelne Bahnen oder notwendige Infrastrukturen nicht verfügbar sind oder schlechte Wetterbedingungen ein Aussetzen notwendig machen (z.B. Bauarbeiten, Schneeräumung, extreme Windlagen)
Für die abendliche Lärmpause ist darüber hinaus zu bedenken, dass die Regelungen für verspätete Starts und Landungen unberührt bleiben.