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Leihvereinbarung

Bei der Abholung des Geräts muss eine Leihvereinbarung unterschrieben werden. Diese besagt:

„Die Verleihung des Geräts ist kostenlos. Das entliehene Gerät ist Eigentum der Gemeinnützigen Umwelthaus GmbH. Es ist untersagt, das Gerät Dritten zu überlassen. Für etwaige Schäden oder Verlust des Gerätes haftet alleinig der Ausleihende (Wert des Gerätes: 1.250,00 Euro). Der Ausleihende verpflichtet sich, das Gerät in das Umwelthaus zurückzubringen oder es ihm auf eigene Gefahr und Kosten zu übersenden. Bei Überschreitung der Leihfrist wird eine Gebühr von € 55,00 pro Tag fällig. Eine Kopie des Personalausweises liegt vor. Der Ausleiher wurde in die sachgerechte Nutzung des Geräts eingewiesen und hat sich vom einwandfreien Funktionieren des Gerätes überzeugt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Messungen nicht gerichtsverwertbar sind.“