Historie der Südumfliegung
Eine Südumfliegung war durchgängig Bestandteil der Antragsunterlagen von Fraport im Raumordnungs – und Planfeststellungsverfahren und somit auch Gegenstand der Fluglärmberechnungen sowie der Abwägungsentscheidung durch die Genehmigungsbehörde für den Planfeststellungsbeschluss, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL).
Die ersten Überlegungen zur Südumfliegung erfolgten bereits Anfang 2000 im Mediationsverfahren und anschließend im Jahr 2001/02 im Rahmen des Raumordnungsverfahrens. Eine der ersten graphischen Darstellungen des künftigen Flugverfahrens erfolgte bereits im November 2002 durch die DFS. Diese Darstellung ging auch den betroffenen Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer Verfahrensbeteiligung zu. Im Planfeststellungsverfahren wurden dieses neue Abflugverfahren in sämtlichen Auswirkungsprognosen und Kapazitätsberechnungen mit zu Grunde gelegt.
Die Fluglärmkommission befasste sich im Rahmen der Beratung mit der DFS bei Änderungen an Flugverfahren im Jahr 2011 mit dem Thema Südumfliegung. Ergebnis der Beratungen war eine noch weiter lärmschutzoptimierte Routenvariante der Südumfliegung. Der Streckenverlauf führte im näheren Umfeld des Flughafens weniger dicht an Wohnsiedlungsgebieten vorbei und war deshalb lärmgünstiger.
Ende Juli 2011 hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) die Südumfliegung genehmigt. Die rechtlichen Grundlagen hat das BAF im Bundesanzeiger veröffentlicht.