Der Frankfurter Tagindex 2.0 (FTI 2.0)
Bei der Berechnung des FTI 2.0, muss zunächst der Dauerschallpegel berechnet werden. Dies geschieht in der Regel für die 6 verkehrsreichsten Monate eines Jahres. Das Tagindexgebiet 1 ist mit der Kontur des Fluglärm-Dauerschallpegels (L*Aeq) >= 55 dB(A) am Tag definiert; das Tagindexgebiet 2 ist mit der Kontur des Fluggeräusch-Dauerschallpegels (L*Aeq) >= 50 dB(A) definiert. Diese Werte wurden im Rahmen der Aktualisierung des FFI u.a. auf Basis der Erkenntnisse der NORAH-Studie festgelegt.
Nach der Berechnung des Dauerschallpegels wird für definierte Pegelklassen die Bevölkerungszahl ermittelt. Man weiß dann also, wie viele Menschen im Indexgebiet welchem Lärmpegel ausgesetzt sind.
Die reine Bevölkerungszahl sagt aber noch nichts darüber aus, wie der Lärm auf die Menschen wirkt. An diesem Punkt wird die, auf Basis der NORAH-Studie ermittelte, Dosis-Wirkungs-Beziehung zu Hilfe genommen. Diese Dosis-Wirkungs-Beziehung sagt aus, wieviel Prozent der Bevölkerung sich bei einem bestimmten DauerschallPegel hoch belästigt fühlen.
Am Ende der Berechnung steht die Anzahl der hochbelästigten Personen als Indexwert (Indexpunkt, IP).