{{ Suche }}

Hintergrundinformationen zu den Fördermitteln des Regionalfonds

Nach dem Vorschlag des FFR soll mit den Mitteln des Regionalfonds II der Lastenausgleich für besonders vom Fluglärm betroffene Kommunen gefördert werden. Die Mittel sollen dabei für die nachhaltige Kommunalentwicklung eingesetzt werden. Privatpersonen profitieren demnach indirekt über Maßnahmen, die ihre Kommunen mit den Fördergeldern realisieren, können aber nicht mehr direkt einen Antrag auf Fördergelder stellen.

Die vom FFR vorgeschlagene Abgrenzung des Fördergebiets wurde auf der Grundlage der betroffenen Bevölkerung und der Höhe der jeweiligen Belastung vorgenommen. Weiter schlägt das FFR vor nach Ablauf von fünf Jahren eine Revision von Gebietsabgrenzung und Verteilungsschlüssel durchzuführen.

In Bezug auf den Verwendungszweck sollen die Kommunen weitgehend frei in der Gestaltung der Mittelverwendung bleiben. Gleichwohl soll ein Bezug zur Fluglärmbelastung als ursächlicher Auslöser für die Förderung gegeben sein. Denkbar wäre beispielsweise die Verwendung in den Bereichen:

  • Soziales
  • Bildung
  • Kinder- bzw. Jugendbetreuung
  • Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzinitiativen
  • Fortwährende Optimierung des passiven Schallschutzes öffentlicher Gebäude
  • Fortwährende Optimierung der Belüftung/Klimatisierung öffentlicher Gebäude
  • Optimierung der Beschallung öffentlicher Veranstaltungen
  • Herstellung, Aufwertung und Unterhaltung von öffentlichen Freizeit-/Ruhezonen
     

Das FFR stellt in seinem Vorschlag einen Verteilungsschlüssel für die Mittelvergabe vor, anhand dessen die zukünftige Fördersumme mittels Punktwert auf die anspruchsberechtigten Kommunen verteilt werden soll.