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Passiver Schallschutz – Gesetzlicher Anspruch

Passiver Schallschutz zielt darauf ab, den Lärm am Einwirkungsort zu reduzieren. Dabei handelt es sich in der Regel um bauliche Schallschutzmaßnahmen die dafür sorgen, dass weniger Lärm in die Häuser von Anwohnern dringen kann (z.B. Einbau von Schallschutzfenstern oder Dämmung von Wänden und Dächern).

Foto Flugzeug über Haus (Quelle: Fotolia / mitifoto)
Passiver Schallschutz – Lärmentlastung am Einwirkungsort (Quelle: Fotolia / mitifoto)
  1. Passiver Schallschutz reduziert den Lärm am Einwirkungsort
  2. Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Aufwendungserstattung für bauliche Schallschutzmaßnahmen
  3. Anträge auf Aufwendungserstattung nimmt das Regierungspräsidium Darmstadt entgegen

Gesetzlicher Anspruch

Eigentümer, deren Grundstücke bzw. Immobilien innerhalb eines definierten Lärmschutzbereichs liegen haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen. Die Details des Anspruches sind durch die §§ 9 und 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm geregelt.

Anträge auf die Erstattung von Aufwendungen müssen an das Regierungspräsidium Darmstadt gestellt werden. Zur Zahlung der Aufwendungserstattungen ist die Fraport AG als Halterin des Verkehrsflughafens Frankfurt Main verpflichtet.


Lärmschutzbereich Flughafen Frankfurt/Main (Quelle: Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main, Anlage 2, 30.09.2011)
Lärmschutzbereich Flughafen Frankfurt/Main (Quelle: Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main, Anlage 2, 30.09.2011)

Der Lärmschutzbereich – Ermittlung der Anspruchsberechtigten

Für die Durchführung des Gesetzes muss ein Lärmschutzbereich festgesetzt werden. Dies geschah, nach § 4 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm, durch Rechtsverordnung der Landesregierung. Die Rechtsverordnung trat am 13.10.2011 in Kraft. Erforderlich wurde die Verordnung, weil der Bau der neuen Landebahn (Landebahn Nordwest) auch eine neue Festlegung des Lärmschutzbereiches nach sich zog.


Weitere Informationsmöglichkeiten

 


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